Hintergrund: Der Anteil an psychischen Hauptdiagnosen hat bei den medizinischen Rehabilitationsleistungen der DRV in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bisher existieren kaum Daten über Häufigkeit, Qualität und Befürwortungsquote von Anträgen auf eine psychosomatische Reha. Prüfärzte der DRV benötigen im Rehabilitationsantrag ausreichend Informationen über Rehabedarf, -motivation, -fähigkeit und -prognose eines Versicherten. Der ärztliche Befundbericht bei Reha-Anträgen von Patienten mit psychischer Hauptdiagnose wird oft durch den Hausarzt erstellt. Psychische Störungen werden von Hausärzten häufig fehlerhaft diagnostiziert.
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