„Die Frage nach der Wirksamkeit der medizinischen Rehabilitation im Indikationsgebiet „chronische Rückenschmerzen“ im Vergleich zu einer Nicht-Intervention, einem Urlaub, einer Selbstbehandlung bzw. einer ambulanten Behandlung durch Praxisärzte bleibt somit weiter offen.“
Mit dieser Feststellung fassen die Lübecker Sozialmediziner Heiner Raspe und Angelika Hüppe ihren Bericht an den „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ zum Thema „Evidenzbasierung in der medizinischen Rehabilitation: eine systematische Literaturübersicht am Beispiel der Indikation chronischer Rückenschmerz“ zusammen.
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