Baden-Württemberg: Infos für Angestellte Psychotherapeuten

Der Ausschuss Psychotherapie in Institutionen hat ein Informationsblatt zum Beitritt der Kammer zum Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Der Beitritt hat auch für die angestellten Psychotherapeuten Konsequenzen, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Gründungsmitglieder müssen sich bis zum 30.06.2009 entscheiden, ob sie ins Versorgungswerk eintreten (wenn sie über 40 Jahre alt sind) oder ob sie aus dem Versorgungswerk austreten (wenn sie bis 40 Jahre alt sind).
Zur Infoseite der Kammer

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