Neue Fortbildungspflicht für Psychotherapeuten im Krankenhaus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.03.2009 neue bundeseinheitliche Regeln für die Fortbildung von Psychotherapeuten in Krankenhäusern beschlossen.

Innerhalb von fünf Jahren müssen die im Krankenhaus* tätigen Psychotherapeuten mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und ihre Erfüllung der Fortbildungspflicht über das Fortbildungszertifikat der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer nachweisen.

* Diese Regelung gilt für Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, in der Regel trifft dies auf Rehabilitationskliniken nicht zu.

zum kompletten Bericht der Bundespsychotherapeutenkammer

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