BDP erringt vor Gericht einen Sieg im Interesse der Verbraucher

Irreführende Werbung mit dem Begriff „fachpsychologisch“ durch Berufsfremde wird untersagt

Personen, die keine Psychologen sind, dürfen Gutachten für Gerichte nicht als „fachpsychologische Gutachten“ bezeichnen und nicht mit der Erbringung von „fachpsychologischen Dienstleistungen“ werben. Dies entschied das LG Darmstadt am 27. Mai 2008 in einem Musterprozess des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und folgte damit seiner Argumentation (Az.: 8 O 224/07). Die Urteilsbegründung steht noch aus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: BDP-Pressemitteilung, Nr. 06/08, 10. Juni 2008

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