Psychische Erkrankungen können auch als Folge eines Arbeitsunfalls entstehen. Ihre Behandlung fällt dann, ebenso wie Berufskrankheiten, in den Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen Unfallversicherung, die hierfür ein spezielles „Psychotherapeutenverfahren“ entwickelt hat. Ziel ist es, eine möglichst rasche und qualifizierte psychotherapeutische Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und damit Folgeerkrankungen und Chronifizierung zu vermeiden.
Quelle: Thieme E-Journals – PiD – Psychotherapie im Dialog / Abstract