Prävention als Aufgabe der Rentenversicherung: Innovative Modelle ergänzen bewährte Konzepte

Gesundheitliche Strategien zur langfristigen Sicherung der Teilhabe am Erwerbsleben erlangen vor dem Hintergrund einer verlängerten Lebensarbeitszeit und des demografischen Wandels wachsende Bedeutung. Zu diesen Strategien gehören die medizinische und berufliche Re­habilitation der Rentenversicherung. Seit langem werden präventive Konzepte in der Rehabilitation berücksichtigt, sodass der Präventionsansatz der Rentenversicherung wesentlich auf den Erfahrungen mit präventiven Modulen in der Rehabilitation und in der Nachsorge aufbaut. Konnte die Rentenversicherung bisher Präven­tionsleistungen nur stationär durchführen, so hat sie seit der von ihr angeregten und am 1.1.2009 in Kraft getretenen Änderung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI auch die Möglichkeit, ambulante Präventionsleistungen zu erbringen. Die auf die Präventionsleistungen bezogenen Gemeinsamen Richtlinien der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit wurden überarbeitet und durch Anwendungsempfehlungen ergänzt. Die veränderten beruflichen Anforderungen in der modernen Dien­st­­le­is­tungsgesellschaft wurden so berücksichtigt und Prävention kann – nach erfolgreicher Erprobung – flexibler umgesetzt werden. Mit dem Konzept der ambulanten, berufsbegleitenden Prävention ist eine Verbesserung der Nachhaltigkeit erworbener gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen im (Arbeits-)Alltag intendiert. Zurzeit wird dieses Konzept von mehreren Rentenversicherungsträgern in verschiedenen Modellprojekten – teils in Kombination mit stationären Anteilen – erprobt. Aufgrund ihres spezifischen Knowhows und ihrer regionalen Vernetzung mit den Betrieben sind Rehabilitationseinrichtungen als Orte der Durchführung von Präventionsleistungen der Rentenversicherung prädestiniert.

Quelle: Thieme eJournals – Abstract

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