Suizidalität in der Borderline-Behandlung: Non-Suzid-Vertrag oder Non-Suizid-Entschluss?

Fritz Hohagen
In der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung – aber natürlich auch bei anderen Patientengruppen – ist selbstgefährdendes und suizidales Verhalten ein wichtiges Thema. Die vorliegende Pro- und Contra-Diskussion stellt zwei alternative therapeuti-
sche Herangehensweisen im Umgang mit Suizidalität gegenüber: den Non-Suizid-Vertrag und den Non-Suizid-Entschluss. Während ein Non-Suizid-Commitment (Vertrag) als Vorbedingung für die eigentliche Therapie gemacht wird, indem sich der Patient darin festlegt, in einem bestimmten Zeitraum keinen Suizidversuch zu unternehmen, zielt die Erreichung eines Non-Suizid-Entschlusses auf eine längerfristige und dauerhafte (meta-) kognitive Veränderung.
Ich freue mich, dass für die Diskussion dieses Themas mit Christian Stiglmayr (Berlin) und Valerija Sipos (Lübeck) zwei bundesweit anerkannte Fachleute gewonnen werden konnten, die ihre jeweiligen Positionen anschaulich und praxisnah darlegen.

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Verhaltenstherapie 21 (3), 2011

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